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Spanien

Spanien beendet das Golden Visa: Was Investoren wissen müssen

Visa Planet World Redaktion
Spanien beendet das Golden Visa: Was Investoren wissen müssen

Am 3. April 2025 hat Spanien sein Golden-Visa-Programm offiziell für neue Antragsteller geschlossen. Der immobilienbasierte Investitionsweg, der seit seiner Einführung 2014 mehr als 15.000 Nicht-EU-Bürgern eine Aufenthaltsgenehmigung gewährt hatte, nimmt keine neuen Anträge mehr an. Dies markiert eine der größten Veränderungen in der südeuropäischen Einwanderungspolitik der letzten Jahre.

Was war das Golden Visa?

Eingeführt unter Spaniens Ley 14/2013 (dem Unternehmergesetz), ermöglichte das Golden Visa Nicht-EU-Bürgern den Erhalt einer Aufenthaltsgenehmigung gegen eine qualifizierende Investition. Der beliebteste Weg war die Immobilieninvestition von mindestens 500.000 €, wobei es auch andere Optionen gab, darunter Unternehmensinvestitionen, Staatsanleihen und Bankeinlagen.

Über seine 12-jährige Laufzeit zog das Programm Milliarden an ausländischem Kapital an, hauptsächlich von chinesischen, russischen und nahöstlichen Investoren. Großstädte wie Barcelona, Madrid und Marbella verzeichneten eine erhebliche ausländische Immobiliennachfrage durch das Programm.

Warum hat Spanien es eingestellt?

Die spanische Regierung nannte die Bezahlbarkeit von Wohnraum als Hauptgrund. In Städten, in denen sich Golden-Visa-Investitionen konzentrierten, waren die Immobilienpreise stark gestiegen, was den Eigentumserwerb für spanische Einwohner zunehmend erschwerte. Die Einstellung war Teil des Organgesetzes 1/2025, das Anfang 2025 verabschiedet wurde, und spiegelt einen breiteren europäischen Trend zur Verschärfung von Investorenvisa-Programmen wider.

Wichtiges Detail: Der Immobilienkauf in Spanien ist für Nicht-Ansässige weiterhin vollkommen legal. Die Änderung besteht darin, dass ein Immobilienkauf nicht mehr automatisch eine Aufenthaltsgenehmigung gewährt.

Was passiert mit bestehenden Inhabern?

Wenn Sie bereits ein spanisches Golden Visa besitzen oder Ihren Antrag vor dem 3. April 2025 eingereicht haben:

  • Vor dem Stichtag eingereichte Anträge werden nach den alten Regeln normal bearbeitet
  • Aktuelle Inhaber können ihre Genehmigungen verlängern, solange sie die ursprünglichen Investitionsbedingungen weiterhin erfüllen
  • Wege zur Daueraufenthaltsgenehmigung und Staatsbürgerschaft bleiben für bestehende Inhaber unverändert

Welche Alternativen gibt es?

Spanien bietet weiterhin mehrere starke Aufenthaltswege für Nicht-EU-Bürger:

  • Digitale-Nomaden-Visum: Für Fernarbeitende mit einem Einkommen von mindestens 200 % des SMI (ca. 2.763 €/Monat in 2025). Eine der schnellsten Bearbeitungszeiten in Europa.
  • Visum ohne Erwerbstätigkeit: Für Personen, die sich ohne Arbeit in Spanien versorgen können, mit einem jährlichen passiven Einkommen von 400 % des IPREM.
  • Unternehmervisum: Für Gründer, die innovative Geschäftsideen auf den spanischen Markt bringen, mit einem vereinfachten 20-Arbeitstage-Bewertungsverfahren.
  • Familienzusammenführung: Wenn Familienangehörige bereits als legale Einwohner in Spanien leben.

Für Investoren, die gezielt nach Aufenthalt-durch-Investition-Programmen in Südeuropa suchen, bieten Griechenland und Portugal weiterhin Golden-Visa-Programme (mit aktualisierten Bedingungen) an. Unser Team kann Ihnen bei der Bewertung der besten Option für Ihre Situation helfen.

Haftungsausschluss: Dieses Update dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Einwanderungsbestimmungen ändern sich häufig. Überprüfen Sie immer die aktuellen Anforderungen beim zuständigen Konsulat oder der Einwanderungsbehörde, bevor Sie Entscheidungen treffen.

Linda Balboni

Linda Balboni

Expertin für Immobilien und Visa

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Unser Team bleibt bei jeder Richtlinienänderung auf dem Laufenden, damit Sie es nicht tun müssen.

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