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Spanien Gewählter Wohnsitz (Non-Lucrative Visum)

Ideal für diejenigen, die in Spanien leben möchten, ohne vor Ort zu arbeiten, und sich auf den Lebensstil und die Freizeit konzentrieren wollen.

Für: Rentner und Personen mit ausreichendem passiven Einkommen.

Geschätzter Zeitrahmen

3-5 Monate

Der Antragsprozess

Schritt für Schritt, vom Anfang bis zur Genehmigung.

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Dokumentenvorbereitung

Das Non-Lucrative-Visum gibt es ausschließlich über das Konsulat: Sie müssen den Antrag aus Ihrem Land des rechtmäßigen Wohnsitzes stellen, nicht aus Spanien heraus. Die meisten Antragsteller benötigen 8 bis 12 Wochen für die Beschaffung apostillierter Unterlagen, vor allem wenn Dokumente aus mehreren Ländern zusammenkommen.

  • Apostilliertes Führungszeugnis aus jedem Land, in dem Sie in den letzten 5 Jahren gelebt haben (in der Regel nur 90 Tage gültig).
  • Apostilliertes ärztliches Attest, das bestätigt, dass Sie frei von Krankheiten gemäß den Internationalen Gesundheitsvorschriften 2005 sind. Dieses Dokument zeitlich richtig zu platzieren ist oft die größte Hürde.
  • Kontoauszüge und Vermögensnachweise über 400 % IPREM für den Hauptantragsteller (rund 28.800 € pro Jahr) plus 100 % IPREM je unterhaltsberechtigtem Familienmitglied.
  • Private Krankenversicherung eines in Spanien zugelassenen Anbieters, ohne Zuzahlungen, Selbstbehalte oder Wartezeiten. Die meisten internationalen Tarife erfüllen das nicht.
  • Beglaubigte Übersetzung (traducción jurada) ins Spanische für jedes Dokument, das nicht im spanischen Original vorliegt.
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Konsulatstermin

Sie buchen einen Termin beim für Ihren rechtmäßigen Wohnsitz zuständigen spanischen Konsulat und reichen die Akte persönlich ein. Jedes Konsulat veröffentlicht eine eigene Checkliste, die obigen Dokumente sind das Grundgerüst, manche Vertretungen verlangen einige lokale Zusätze.

  • Die Konsulargebühr beträgt rund 80 € pro Antragsteller, Familienmitglieder erscheinen meist zum selben Termin.
  • Manche Konsulate verlangen schon in dieser Phase einen Nachweis der Unterkunft in Spanien (Mietvertrag oder Eigentumsurkunde), andere akzeptieren ihn später.
  • Sie geben Ihren Pass ab, der mit dem Visumsstempel zurückkommt. Rechnen Sie damit, ihn 1 bis 3 Monate nicht zur Hand zu haben.
  • Wenn Staatsangehörigkeit und Land des rechtmäßigen Wohnsitzes nicht übereinstimmen, müssen Sie nachweisen, dass Sie dort seit mindestens einem Jahr leben.
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Aufenthaltsgenehmigung

Die Bearbeitungszeiten variieren stark je nach Konsulat: von 30 Tagen an schnellen Standorten bis zu über 90 an viel beanspruchten. Der Visumsstempel ist 90 Tage ab Ausstellung gültig und berechtigt zu einer einmaligen Einreise nach Spanien zur Anmeldung.

  • Bei einer Ablehnung sind die häufigsten Gründe unzureichende Mittel, der falsche Versicherungsschutz (mit Zuzahlungen) oder unklare Nachweise zum passiven Einkommen.
  • Sie haben 1 Monat Zeit, gegen eine Ablehnung einen Verwaltungsrekurs (recurso de reposición) einzulegen.
  • Das Visum erlaubt den Aufenthalt, aber keine Arbeit: Einkommen aus spanischen Quellen ist ausgeschlossen. Remote-Arbeit für ausländische Kunden bewegt sich in einer Grauzone und wird bei Verlängerungen häufig abgelehnt.
  • Ehegatten und Kinder können in dieselbe Akte aufgenommen werden oder als Angehörige separat beantragen.
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Ankunft in Spanien

Sie müssen innerhalb der 90-Tage-Gültigkeit des Visums nach Spanien einreisen und Ihre Adresse im Rathaus anmelden (empadronamiento). Innerhalb von 30 Tagen nach Ankunft vereinbaren Sie einen Fingerabdrucktermin bei der Policía Nacional zur Beantragung der Tarjeta de Identidad de Extranjero (TIE).

  • Für das empadronamiento brauchen Sie einen Mietvertrag oder eine Eigentumsurkunde auf Ihren Namen oder eine schriftliche Vollmacht des Eigentümers.
  • Bringen Sie zum Polizeitermin Pass, Zahlungsbeleg über 16,08 € (Modelo 790-012), ein Passfoto und Ihr Erstvisum mit.
  • Ihre erste TIE ist 1 Jahr gültig, danach jeweils für 2-jährige Zeiträume verlängerbar. Nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt sind Sie zur unbefristeten Aufenthaltserlaubnis berechtigt.
  • Das spanische öffentliche Gesundheitswesen ist mit diesem Visum nicht automatisch zugänglich: Halten Sie Ihre private Police aufrecht, bis Sie auf anderem Weg anspruchsberechtigt werden.

Kernanforderungen

Was Sie benötigen, um sich für dieses Visum zu qualifizieren.

  1. Mindestersparnisse von 400 % des IPREM (rund 28.800 €/Jahr) für den Hauptantragsteller

  2. Nachweis von passivem Einkommen (Renten, Dividenden, Mieteinnahmen)

  3. Lokale Erwerbstätigkeit ist nicht zulässig

  4. Private Krankenversicherung ohne Zuzahlungen und ohne Selbstbehalte (die meisten internationalen Tarife erfüllen das nicht)

  5. Ärztliches Gesundheitszeugnis

Qualifizieren Sie sich?

Beantworten Sie einige kurze Fragen, um zu sehen, ob Sie die wichtigsten Anforderungen für dieses Visum erfüllen.

Frage 1 von 5

Verfügen Sie über ein passives Einkommen (Rente, Investitionen, Ersparnisse) von mindestens 400 % des IPREM (ca. 2.400 €/Monat)?

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