Spanien Studentenvisum
Für Nicht-EU-Bürger, die eine Hochschulausbildung, eine Ausbildung oder eine Freiwilligentätigkeit in Spanien absolvieren.
Für: Internationale Studenten, Auszubildende, Freiwillige und Teilnehmer an Programmen zur Studentenmobilität.Geschätzter Zeitrahmen
1-3 Monate
Der Antragsprozess
Schritt für Schritt, vom Anfang bis zur Genehmigung.
Programmzulassung
Sichern Sie sich die offizielle Zulassung an einer anerkannten spanischen Einrichtung: Universität, berufliche Bildung (formación profesional), Sprachschule oder Forschungseinrichtung. Das Programm muss in Vollzeit zu einem amtlich anerkannten Abschluss führen oder strukturiert mindestens 20 Stunden pro Woche umfassen.
- Der Zulassungsbescheid muss Programmname, Beginn und Ende, Wochenstunden und die bestätigte Einschreibung ausweisen.
- Bei Forschungsaufenthalten ersetzt eine Acuerdo de Acogida (Aufnahmevereinbarung) den üblichen Zulassungsbescheid.
- Apostillierte und beglaubigt übersetzte Kopien bisheriger akademischer Abschlüsse sind in der Regel erforderlich.
- Programme unter 6 Monaten laufen über ein Kurzzeit-Studienvisum, das keinen Aufenthaltstitel begründet.
Finanzielle Dokumentation
Sie müssen nachweisen, dass Sie sich für die gesamte Aufenthaltsdauer selbst tragen können. Spanien legt den IPREM zugrunde: 100 % für den Studierenden, 75 % für das erste mitziehende Familienmitglied und 50 % je weiteres Mitglied.
- 100 % IPREM entsprechen rund 600 € pro Monat, ein neunmonatiges Studienjahr erfordert also etwa 5.400 € verfügbare Mittel allein für den Studierenden.
- Akzeptiert werden Kontoauszüge (letzte 3 bis 6 Monate), Stipendienbescheide, unterzeichnete Unterhaltserklärungen der Eltern mit deren Kontoauszügen oder eine Kombination daraus.
- Selbstfinanzierende Studierende profitieren von einer klaren Belegspur: Größere kürzlich erfolgte Überweisungen können Rückfragen zur Mittelherkunft auslösen.
- Eine umfassende private Krankenversicherung eines in Spanien zugelassenen Anbieters, mit vollständiger Abdeckung und ohne Zuzahlungen, ist bei Aufenthalten über 6 Monate vorgeschrieben.
Visa-Antrag
Beantragen Sie das Visum mindestens 90 Tage vor Programmbeginn beim für Ihren Wohnort zuständigen spanischen Konsulat. Viele Konsulate öffnen von Mai bis September gesonderte Termine für die Studierendensaison.
- Reichen Sie das nationale Visumsformular, den Zulassungsbescheid, den Finanznachweis, die Krankenversicherung, das Führungszeugnis (ab 18 Jahren), das ärztliche Attest und den Unterkunftsnachweis ein.
- Die Verwaltungsgebühr beträgt rund 80 €, dazu kommen etwa 60 € Servicegebühr bei Konsulaten, die mit Visa-Centern (TLS, BLS, VFS) arbeiten.
- Entscheidungen ergehen in der Regel innerhalb eines Monats, an stark nachgefragten Standorten (USA, Indien, Lateinamerika) können sie bis zu 8 Wochen dauern.
- Nach dem Startup-Gesetz können Studierende in Hochschulstudien und Forschungsfunktionen den Antrag auch direkt in Spanien über UGE-CE stellen.
Ankunft & Anmeldung
Reisen Sie innerhalb des 90-Tage-Fensters des Visums nach Spanien ein. Bei Programmen über 6 Monaten müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Ankunft eine Studierenden-TIE bei der Policía Nacional beantragen, bei Programmen unter 6 Monaten deckt das Visum selbst Ihren Aufenthalt ab.
- Melden Sie sich vor dem Polizeitermin im Rathaus an (empadronamiento). Sie benötigen einen Mietvertrag, eine Wohnheimbestätigung oder eine schriftliche Vollmacht des Gastgebers.
- Bringen Sie Pass, Zahlungsbeleg (Modelo 790-012), ein Passfoto und das Originalvisum zum Termin mit.
- Mit der Studierenden-TIE dürfen Sie bis zu 30 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten, sofern dies das Studium nicht beeinträchtigt. Das Startup-Gesetz erlaubt postgradualen Studierenden eine Vollzeitbeschäftigung.
- Nach 3 Jahren mit Studienerlaubnis können Sie über UGE-CE auf eine Arbeits- oder Selbstständigkeitserlaubnis wechseln, ohne Spanien verlassen zu müssen.
Kernanforderungen
Was Sie benötigen, um sich für dieses Visum zu qualifizieren.
Zulassungsbescheid einer anerkannten spanischen Bildungs- oder Ausbildungseinrichtung
Mindestmittel von 100 % IPREM für den Studierenden, 75 % für das erste Familienmitglied und 50 % je weiteres Mitglied
Umfassende private Krankenversicherung mit vollständiger Abdeckung in Spanien
Einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis für die letzten 5 Jahre
Gültiger Reisepass und ausgefüllter Antrag auf ein nationales Visum
Qualifizieren Sie sich?
Beantworten Sie einige kurze Fragen, um zu sehen, ob Sie die wichtigsten Anforderungen für dieses Visum erfüllen.
Wurden Sie an einer anerkannten Bildungseinrichtung in Spanien angenommen oder sind Sie dort eingeschrieben?
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