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Häufig gestellte Fragen

Finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum Umzug nach Südeuropa.

Ja, Sie können ein neues Schengen-Visum beantragen, bevor Ihr aktuelles Visum mit Mehrfacheinreise abläuft. Die Gültigkeit des neuen Visums beginnt in der Regel ab dem Tag, an dem Ihr bestehendes Visum abläuft, um eine lückenlose Reiseberechtigung zu gewährleisten.
Nach der Einreise nach Italien sollten Sie alle Dokumente mitführen, die Sie bei Ihrem Visumantrag eingereicht haben, sowie Nachweise über ausreichende finanzielle Mittel. Wenn Sie ein D-Visum besitzen, müssen Sie bei der örtlichen Polizeibehörde (Questura) eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Stellen Sie außerdem sicher, dass Sie alle Einreiseanforderungen je nach Land und Visa-Typ erfüllen.
Nein, Sie benötigen kein Wiedereinreisevisum. Solange Ihre italienische Aufenthaltsgenehmigung gültig ist, können Sie nach Italien zurückkehren, indem Sie einfach Ihren Reisepass und Ihre Aufenthaltsgenehmigung bei der Grenzkontrolle vorzeigen.
Sie müssen Ihren Antrag mit dem Reisepass einreichen, mit dem Sie zu reisen beabsichtigen. Das Antragsformular sollte sowohl Ihre ursprüngliche(n) Staatsangehörigkeit(en) als auch die im verwendeten Reisepass angegebene Staatsangehörigkeit auflisten.
Sie sollten Ihren Antrag frühestens drei Monate vor dem geplanten Reisedatum einreichen. Eine zu frühe Antragstellung kann zu einer automatischen Ablehnung führen, da einige Dokumente wie Kontoauszüge oder ärztliche Bescheinigungen aktuell sein müssen. Beantragen Sie aber auch nicht zu spät, da die Visa-Bearbeitung mehrere Wochen dauern kann.
Ja, Sie können mit dem Digitale-Nomaden-Visum für spanische Unternehmen arbeiten. Dieses Visum erlaubt Fernarbeit sowohl für spanische als auch für ausländische Arbeitgeber, wobei Sie während Ihres Aufenthalts in Spanien die spanischen Steuer- und Arbeitsgesetze einhalten müssen.
Für den Visumantrag benötigen Sie eine Reiseversicherung, die in Portugal (idealerweise im gesamten Schengen-Raum) gültig ist, medizinische Versorgung, Notfallbehandlung und Krankenhausaufenthalt abdeckt, die Rückführung (Rückkehr in Ihr Heimatland bei medizinischer Notwendigkeit) einschließt und eine Mindestdeckung von ca. 30.000 € bietet.
Ja. Inhaber eines Aufenthaltsvisums für passive Einkünfte dürfen in Portugal arbeiten, sofern sie ordnungsgemäß beim portugiesischen Sozialversicherungssystem registriert sind.
Das griechische FIP-Visum (Rente) wird als dreijährige Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt. Um sie zu behalten, dürfen Sie Griechenland in keinem Jahr länger als sechs aufeinanderfolgende Monate verlassen.
Nein, das griechische Golden Visa gewährt kein Recht, in Griechenland als Angestellter oder Freiberufler zu arbeiten.

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Unsere Experten sind hier, um Sie bei jedem Schritt Ihrer Reise zu begleiten.

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