Spanien Unternehmer-Visum
Konzipiert für Nicht-EU-Bürger, die nach Spanien einreisen möchten, um ein innovatives Geschäftsprojekt von wirtschaftlichem Interesse zu entwickeln.
Für: Unternehmer und Startup-Gründer, die planen, ein Unternehmen in Spanien zu gründen.Geschätzter Zeitrahmen
2-4 Monate
Der Antragsprozess
Schritt für Schritt, vom Anfang bis zur Genehmigung.
Vorbereitung des Geschäftsplans
Erarbeiten Sie einen detaillierten Plan, der Marktpotenzial, bereits gesicherte Finanzierung und einen klaren wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Beitrag für Spanien zeigt. Der Plan ist das Herzstück der Akte: Schwache Pläne sind der häufigste Ablehnungsgrund.
- 10- bis 30-seitiger Plan zu Team, Produkt oder Dienstleistung, Marktanalyse, Finanzplanung (3 bis 5 Jahre) und gesicherter Finanzierung.
- Apostilliertes Führungszeugnis aus jedem Land, in dem Sie in den letzten 5 Jahren gelebt haben.
- Nachweise über fachliche Qualifikationen und einschlägige Erfahrung (Lebensläufe, Diplome, Referenzen).
- Krankenversicherung eines in Spanien zugelassenen Anbieters und finanzielle Mittel in Höhe von 100 % IPREM für den Antragsteller sowie 50 % IPREM je Familienmitglied.
- Beglaubigte Übersetzung ins Spanische für jedes Dokument, das nicht im spanischen Original vorliegt.
Positives Gutachten
Innovative Vorhaben durchlaufen ENISA nach dem Startup-Gesetz (Ley 28/2022), das technologische Neuheit und Skalierbarkeit bewertet. Nicht-innovative Unternehmer gehen über die Dirección General de Comercio (vormals ICEX) nach Ley 14/2013, die das allgemeine wirtschaftliche Interesse, geschaffene Arbeitsplätze und Investitionen prüft.
- Die ENISA-Bewertung konzentriert sich auf F&E-Anteile, Skalierbarkeit und Team. Entscheidungen kommen meist innerhalb von 10 bis 20 Werktagen zurück.
- Das Gutachten für nicht-innovative Vorhaben prüft Investitionsvolumen, geschaffene Stellen (oft 5+ direkte Anstellungen innerhalb von 3 Jahren) und Ihren Beitrag zur Branche.
- Ein positives Gutachten garantiert noch kein Visum: Es ist ein Baustein, den das Konsulat oder UGE-CE im Gesamtkontext gewichtet.
- Fällt das Gutachten negativ aus, können Sie den Plan überarbeiten und neu einreichen. Das Startup-Gesetz erlaubt mehrere Anläufe.
Visa-Antrag
Mit dem positiven Gutachten in der Hand beantragen Sie das Visum beim für Ihren Wohnort zuständigen spanischen Konsulat (1-Jahres-Visum, später in Spanien verlängert) oder direkt bei UGE-CE in Madrid aus Spanien heraus mit Touristenstempel (3-jährige Aufenthaltskarte direkt ausgestellt).
- Verwaltungsgebühr: rund 80 € für das Konsularvisum bzw. 74 € für die Aufenthaltsakte im Inland (Modelo 790-038).
- Inlandsentscheidungen von UGE-CE ergehen in der Regel innerhalb von 20 Werktagen, mit positiver Genehmigungsfiktion bei Fristversäumnis.
- Konsularzeiten variieren: rechnen Sie mit 1 bis 3 Monaten zwischen Termin und Entscheidung.
- Für den Inlandsweg brauchen Sie eine spanische NIE. Ein Steuervertreter kann sie für Sie beantragen.
Aufenthaltstitel
Nach der Ankunft (oder direkt über UGE-CE) erhalten Sie eine Aufenthalts- und Selbstständigkeitserlaubnis mit 3 Jahren Gültigkeit. Ehegatten und unterhaltsberechtigte Kinder können ohne zusätzlichen Zeitaufwand in dieselbe Akte aufgenommen werden.
- Vereinbaren Sie innerhalb von 30 Tagen nach Ankunft einen Fingerabdrucktermin bei der Policía Nacional, um die physische TIE-Karte abzuholen.
- Sie können die spanische Gesellschaft vor der Einreise (über einen Vertreter) gründen oder in den ersten Wochen nach Erteilung des Aufenthaltstitels.
- Bei der Verlängerung im Jahr 3 wird nachgewiesen, dass das Vorhaben tatsächlich läuft: Einstellungen, erzielte Umsätze, abgegebene Steuererklärungen.
- Nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt sind Sie zur unbefristeten Aufenthaltserlaubnis berechtigt, nach 10 Jahren zur Staatsbürgerschaft (2 Jahre für Staatsangehörige bestimmter lateinamerikanischer Länder, der Philippinen und einiger weiterer).
Kernanforderungen
Was Sie benötigen, um sich für dieses Visum zu qualifizieren.
Detaillierter Geschäftsplan, der Innovation, Schaffung von Arbeitsplätzen und wirtschaftliche Wirkung für Spanien belegt
Mindestmittel von 100 % IPREM für den Antragsteller plus 50 % IPREM je Familienmitglied
Positives Gutachten der zuständigen Stelle (Bewertung von Innovation, Investitionen und sozioökonomischer Wirkung)
Einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis für die letzten 5 Jahre
Private Krankenversicherung mit vollständiger Abdeckung in Spanien
Qualifizieren Sie sich?
Beantworten Sie einige kurze Fragen, um zu sehen, ob Sie die wichtigsten Anforderungen für dieses Visum erfüllen.
Haben Sie einen Businessplan, der etwas Innovatives auf den spanischen Markt bringt?
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