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§ 02 · FAQ

Häufig gestellte Fragen

Schnelle Antworten auf die häufigsten Fragen zum Antragsverfahren und den Voraussetzungen.

Am Tresen
  1. 01

    Kann ich ein neues Schengen-Visum beantragen, wenn mein aktuelles Visum mit Mehrfacheinreise bald abläuft?

    Ja, Sie können ein neues Schengen-Visum beantragen, bevor Ihr aktuelles Visum mit Mehrfacheinreise abläuft. Die Gültigkeit des neuen Visums beginnt in der Regel ab dem Tag, an dem Ihr bestehendes Visum abläuft, um eine lückenlose Reiseberechtigung zu gewährleisten.

  2. 02

    Welche Schritte muss ich nach Erhalt meines Visums unternehmen?

    Nach der Einreise nach Italien sollten Sie alle Dokumente mitführen, die Sie bei Ihrem Visumantrag eingereicht haben, sowie Nachweise über ausreichende finanzielle Mittel. Wenn Sie ein D-Visum besitzen, müssen Sie bei der örtlichen Polizeibehörde (Questura) eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Stellen Sie außerdem sicher, dass Sie alle Einreiseanforderungen je nach Land und Visa-Typ erfüllen.

  3. 03

    Brauche ich ein Wiedereinreisevisum für Italien, wenn ich kurz nach Japan reise und bereits eine gültige italienische Aufenthaltsgenehmigung besitze?

    Nein, Sie benötigen kein Wiedereinreisevisum. Solange Ihre italienische Aufenthaltsgenehmigung gültig ist, können Sie nach Italien zurückkehren, indem Sie einfach Ihren Reisepass und Ihre Aufenthaltsgenehmigung bei der Grenzkontrolle vorzeigen.

  4. 04

    Welchen Reisepass sollte ich für meinen Visumantrag verwenden, wenn ich zwei oder mehr Staatsangehörigkeiten besitze?

    Sie müssen Ihren Antrag mit dem Reisepass einreichen, mit dem Sie zu reisen beabsichtigen. Das Antragsformular sollte sowohl Ihre ursprüngliche(n) Staatsangehörigkeit(en) als auch die im verwendeten Reisepass angegebene Staatsangehörigkeit auflisten.

Zum Tresen
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