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Italien Familienzusammenführung

Bringen Sie Ihre Familie durch den Nulla-Osta-Prozess in Italien zusammen.

Für: Familienangehörige von in Italien ansässigen Personen.

Geschätzter Zeitrahmen

4-8 Monate

Der Antragsprozess

Schritt für Schritt, vom Anfang bis zur Genehmigung.

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Nulla Osta Antrag

Der Sponsor stellt den Antrag online beim örtlichen Sportello Unico per l'Immigrazione (SUI) auf das Nulla Osta al Ricongiungimento Familiare. Das ist die zentrale Genehmigung: Beim Konsulat passiert nichts, bevor das SUI grünes Licht gibt.

  • Der Sponsor muss einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen (oder italienischer bzw. EU-Bürger sein). Die meisten Titelkategorien qualifizieren, einschließlich Arbeit, Studium (über 1 Jahr), gewählter Wohnsitz und humanitärer Schutz.
  • Einkommensnachweis: mindestens eine jährliche Sozialrente (assegno sociale, rund 7.000 €) für 1 Familienmitglied, plus 50 % je weiterem Erwachsenen und proportionale Aufschläge für Kinder.
  • Angemessener Wohnraum: ein certificato di idoneità alloggiativa der Gemeinde, das bestätigt, dass die Wohnung Mindestgröße und Hygienestandards für die Familiengröße erfüllt.
  • Krankenversicherung für nicht-EU-Angehörige bis zu deren Einschreibung in den italienischen Gesundheitsdienst (SSN).
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Konsularvisum

Sobald das SUI das Nulla Osta erteilt, wird es an das für das Wohnsitzland der Familie zuständige italienische Konsulat übermittelt. Die Familie beantragt dann das Langzeitvisum zur Familienzusammenführung.

  • Jedes Familienmitglied reicht einzeln ein, mit Originalpass, biometrischen Fotos und apostillierten und übersetzten Personenstandsurkunden.
  • Die konsularische Bearbeitung dauert je nach Konsulat in der Regel 30 bis 90 Tage.
  • Die Konsulargebühr beträgt rund 116 € pro Antragsteller.
  • Genehmigte Visa sind 6 Monate ab Ausstellung gültig und erlauben eine einmalige Einreise nach Italien.
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Einreise & Genehmigung

Die Familienmitglieder reisen nach Italien ein und haben 8 Tage Zeit, um über das kit giallo der Post den Antrag auf den Permesso di Soggiorno einzureichen. Beim anschließenden Questura-Termin wird die Aufenthaltskarte abgeschlossen.

  • Der Aufenthaltstitel ist so lange gültig wie der des Sponsors, höchstens jedoch bis zum Ende des Verlängerungszyklus.
  • Sobald der Titel vorliegt, schreiben sich die Angehörigen beim italienischen Gesundheitsdienst (SSN) der zuständigen ASL ein.
  • Schulpflichtige Kinder müssen innerhalb angemessener Zeit an einer Schule angemeldet werden. Andernfalls kann die nächste Verlängerung gefährdet sein.
  • Zusammengeführte Ehegatten und volljährige Kinder dürfen ab Ausstellung des Permesso ohne weitere Genehmigung in Italien arbeiten.

Kernanforderungen

Was Sie benötigen, um sich für dieses Visum zu qualifizieren.

  1. Nachweis der Beziehung (Heirats- bzw. Geburtsurkunden)

  2. Sponsor erfüllt die Mindesteinkommensanforderungen

  3. Sponsor verfügt über angemessenen Wohnraum für die Familie

  4. Krankenversicherung für die Angehörigen

  5. Gültiger Aufenthaltstitel des Sponsors

Qualifizieren Sie sich?

Beantworten Sie einige kurze Fragen, um zu sehen, ob Sie die wichtigsten Anforderungen für dieses Visum erfüllen.

Frage 1 von 4

Haben Sie ein enges Familienmitglied, das legal in Italien ansässig ist?

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USt-IdNr. IT01623450291 · Rovigo · Italien