Italien Visum für gewählten Wohnsitz
Leben Sie den italienischen Traum ohne Beschäftigungsbedarf, unterstützt durch Ihr weltweites Vermögen.
Für: Personen mit hohem passivem Einkommen, die sich dauerhaft niederlassen möchten.Geschätzter Zeitrahmen
3-5 Monate
Der Antragsprozess
Schritt für Schritt, vom Anfang bis zur Genehmigung.
Wohnungssuche
Das italienische Konsulat verlangt vor Ausstellung des Visums den Nachweis einer geeigneten Unterkunft in Italien: notarielle Kaufurkunde oder ein eingetragener Mietvertrag (mindestens 12 Monate). 'Geeignet' wird streng ausgelegt: Studio-Apartments werden für Paare oder Familien manchmal abgelehnt.
- Die meisten Antragsteller verhandeln den Mietvertrag oder schließen den Kauf wenige Wochen vor dem Konsulartermin ab, gegebenenfalls mit Anzahlung auf einem Treuhandkonto, falls die Transaktion noch nicht final ist.
- Der Mietvertrag muss bei der Agenzia delle Entrate registriert sein, eine Kopie der Registrierungsbestätigung (contratto di locazione registrato) gehört in die Akte.
- Manche Konsulate verlangen Fotos der Wohnung, Grundrisse und Nachweise über funktionierende Versorgungsanschlüsse.
- Ein Direktkauf beschleunigt die Akte, ist aber nicht zwingend: Eine eingetragene Miete von 12 bis 24 Monaten ist gleichermaßen zulässig.
Visa-Interview
Sie nehmen den Termin beim für Ihren Wohnort zuständigen italienischen Konsulat wahr. Bringen Sie die vollständige Akte mit: Finanznachweise, Unterkunft, Krankenversicherung, Führungszeugnis und eine klare schriftliche Erläuterung, wie Sie sich in Italien ohne Erwerbstätigkeit unterhalten werden.
- Die Einkommensschwelle liegt bei rund 32.000 € netto pro Jahr für eine Einzelperson, +20 % für einen Ehegatten, +5 % je Kind. Viele Konsulate setzen intern höher an (38.000 € und mehr).
- Anerkannte Einkommensquellen: Renten, Dividenden, Zinsen, Mieteinnahmen, Lizenzgebühren. Löhne und freiberufliche Einkünfte sind ausgeschlossen, weil das Visum jede Erwerbstätigkeit untersagt.
- Die Konsulargebühr beträgt rund 116 € und ist die höchste unter den italienischen Visumkategorien, was die Aktenkomplexität widerspiegelt.
- Die meisten Konsulate verlangen den Nachweis des Einkommens für mindestens 12 Monate rückwirkend, mit klarer Erklärung zur Fortdauer.
Permesso di Soggiorno
Das Visum erlaubt die Einreise. Innerhalb von 8 Tagen nach Ankunft müssen Sie über die Post (sportello amico) das kit giallo zur Beantragung des Permesso di Soggiorno einreichen. Anschließend folgt der Termin bei der örtlichen Questura.
- Die Abgabe des Kits setzt einen Termin bei der Questura, in der Regel 1 bis 3 Monate später.
- Bei der Questura geben Sie biometrische Daten ab und reichen die Originale ein.
- Der erste Aufenthaltstitel ist meist 1 Jahr gültig, anschließend für 2-jährige Zeiträume verlängerbar, sofern Sie weiterhin Einkommens-, Unterkunfts- und Erwerbsverbotsbedingungen erfüllen.
- Die Gesamtkosten für Kit, Aufenthaltstitel und Foto liegen bei rund 100 bis 150 € pro Antragsteller.
Anmeldung des Wohnsitzes
Sobald Sie den Permesso haben, melden Sie sich beim Anagrafe Ihrer Gemeinde (comune) an. Diese formelle Wohnsitzeintragung macht Sie zum Steueransässigen, ermöglicht den Zugang zur Krankenversicherung und zählt für die 10 Jahre, die für die Staatsbürgerschaft erforderlich sind.
- Die Anagrafe-Anmeldung löst einen Besuch des vigile (Gemeindepolizisten) aus, der bestätigt, dass Sie tatsächlich an der angegebenen Adresse wohnen.
- Nach erfolgter Anmeldung schreiben Sie sich beim italienischen Gesundheitsdienst (SSN) ein. Inhaber des Visums für gewählten Wohnsitz zahlen einen einkommensabhängigen Jahresbeitrag (für typische Rentner rund 2.000 bis 3.000 €).
- Die Steueransässigkeit beginnt am Tag, an dem Sie 183 Tage in Italien verbringen, oder früher bei dauerhafter Anagrafe-Eintragung. Stimmen Sie sich frühzeitig mit einem Steuerberater ab, um die weltweite Einkommensmeldung zu regeln.
- Nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt können Sie die unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen, nach 10 Jahren die Staatsbürgerschaft per Einbürgerung.
Kernanforderungen
Was Sie benötigen, um sich für dieses Visum zu qualifizieren.
Passives Einkommen von mindestens 32.000 € pro Jahr für einen einzelnen Antragsteller (manche Konsulate setzen intern höhere Schwellen an)
Nachweis einer geeigneten Unterkunft in Italien (Kauf oder eingetragener Mietvertrag, mindestens 12 Monate)
Striktes Verbot jeder Form von Erwerbstätigkeit in Italien, ob abhängig oder selbstständig
Umfassende private Krankenversicherung mit vollständiger Abdeckung in Italien
Stabile, kontinuierliche und vorhersehbare finanzielle Mittel für den gesamten Aufenthalt
Qualifizieren Sie sich?
Beantworten Sie einige kurze Fragen, um zu sehen, ob Sie die wichtigsten Anforderungen für dieses Visum erfüllen.
Verfügen Sie über ausreichend passives Einkommen oder Ersparnisse, um sich selbst zu versorgen, ohne in Italien zu arbeiten?
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